Erwägungsgrund 12 32021D1358BESCHLUSS (EU) 2021/1358 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Slowakei, bestimmte in Artikel 11 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4629) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Vom Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnisse für Triebfahrzeugführer und der damit verbundenen Kontrollen seien nur Triebfahrzeugführer, die über langjährige…
Erwägungsgrund 17 32021D1356BESCHLUSS (EU) 2021/1356 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Schwedens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4608) (Nur der englische Text ist verbindlich)
So umfassten die in Rede stehenden Weiterbildungen 35 Stunden, wobei die überwiegende Mehrheit der Fahrer, die in Schweden über Befähigungsnachweise verfügten,…
Erwägungsgrund 23 32021D1363BESCHLUSS (EU) 2021/1363 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2021 zur Ermächtigung Finnlands, bestimmte in den Artikeln 2, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4976) (Nur der englische Text ist verbindlich)
So beziehe sich die beantragte Verlängerung der in der Verordnung (EU) 2021/267 Artikel 2 Absatz 1 für die Zwecke dieser Bestimmung und des Artikels 2 Absatz 3…
Erwägungsgrund 16 32022L2561RICHTLINIE (EU) 2022/2561 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Fahrer, die von der Anforderung der Grundqualifikation befreit wurden, sollten, auch wenn sie weiterhin in den Genuss dieser Befreiung kommen, dennoch einer…
Erwägungsgrund 21 32021D1359BESCHLUSS (EU) 2021/1359 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Deutschlands, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4638) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Der Antrag betrifft nur den Bezugszeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2021 und deckt daher nur eine begrenzte Anzahl von Führerscheinen und…
Erwägungsgrund 16 32021D1362BESCHLUSS (EU) 2021/1362 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Irlands, bestimmte in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4736) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Die Verlängerung wird für diejenigen Fahrer beantragt, deren Führerschein zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2021 abläuft, also in einem durch eine hohe…