Erwägungsgrund 20 32021D1356BESCHLUSS (EU) 2021/1356 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Schwedens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4608) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Schweden hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 26 32021D1364BESCHLUSS (EU) 2021/1364 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2021 zur Ermächtigung Polens, bestimmte in den Artikeln 9, 10 und 11 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 5030) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Polen hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 11 32021D1361BESCHLUSS (EU) 2021/1361 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Griechenlands, den in Artikel 10 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zeitraum zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4650) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Griechenland hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 17 32021D1357BESCHLUSS (EU) 2021/1357 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Sloweniens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4628) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Slowenien hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 14 32021D1358BESCHLUSS (EU) 2021/1358 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Slowakei, bestimmte in Artikel 11 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4629) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Die Slowakei hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 11 32020D1235BESCHLUSS (EU) 2020/1235 DER KOMMISSION vom 26. August 2020 zur Ermächtigung Griechenlands, bestimmte in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5742) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Griechenland hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —