Erwägungsgrund 11 32021D1361BESCHLUSS (EU) 2021/1361 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Griechenlands, den in Artikel 10 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zeitraum zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4650) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Griechenland hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 8 32020D1240BESCHLUSS (EU) 2020/1240 DER KOMMISSION vom 21. August 2020 zur Ermächtigung Bulgariens, den in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zeitraum zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5674) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Bulgarien hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 39 32021D1363BESCHLUSS (EU) 2021/1363 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2021 zur Ermächtigung Finnlands, bestimmte in den Artikeln 2, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4976) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Finnland hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 20 32021D1356BESCHLUSS (EU) 2021/1356 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Schwedens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4608) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Schweden hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 17 32021D1357BESCHLUSS (EU) 2021/1357 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Sloweniens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4628) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Slowenien hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 26 32021D1364BESCHLUSS (EU) 2021/1364 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2021 zur Ermächtigung Polens, bestimmte in den Artikeln 9, 10 und 11 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 5030) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Polen hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —