Beschluss (EU) 2021/1437 der Europäischen Zentralbank vom 3. August 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/934 über die Übertragung von Beschlüssen über die Bedeutung der beaufsichtigten Unternehmen (EZB/2021/33)
Der Beschluss (EU) 2017/934 (EZB/2016/41) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32021D1437
Erwägungsgrund 5 32021D1437Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen