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Im Beschluss (EU) 2017/935 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/42) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von Beschlüssen über die Eignungsprüfung und zur Prüfung der Eignungsanforderungen auf die Leiter von Arbeitseinheiten der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt. Die bei der Anwendung des genannten Beschlusses gewonnene Erfahrung hat gezeigt, dass einige Klarstellungen und technische Änderungen erforderlich sind, insbesondere aus Gründen der einheitlichen und zuverlässigen Anwendung dieser Kriterien.
Im Beschluss (EU) 2017/934 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/41) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Im Beschluss (EU) 2019/322 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/4) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von im…
Im Beschluss (EU) 2018/546 der Europäischen Zentralbank (EZB/2018/10) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Im Beschluss (EU) 2019/1376 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/23) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Im Beschluss (EU) 2017/936 der Europäischen Zentralbank (EZB/2017/16) werden die Leiter von Arbeitseinheiten bestimmt, die delegierte Beschlüsse gemäß Artikel 2…
Im Beschluss (EU) 2017/937 der Europäischen Zentralbank (EZB/2017/17) werden die Leiter von Arbeitseinheiten bestimmt, die delegierte Beschlüsse gemäß Artikel 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.