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Im Beschluss (EU) 2021/1442 der Europäischen Zentralbank (EZB/2021/38) werden unter anderem die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von Beschlüssen zur Erteilung der vorherigen Erlaubnis zur Rückkehr zu weniger anspruchsvollen Ansätzen gemäß Artikel 149 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und von Beschlüssen zur Erteilung der vorherigen Erlaubnis zur dauerhaften teilweisen Anwendung des Standardansatzes gemäß Artikel 150 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf die Leiter von Arbeitseinheiten der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt. Die bei der Anwendung des genannten Beschlusses gewonnene Erfahrung hat gezeigt, dass bestimmte Änderungen erforderlich sind, insbesondere aus Gründen der klaren, einheitlichen und verhältnismäßigen Anwendung dieser Kriterien.
Im Beschluss (EU) 2019/322 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/4) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von im…
Im Beschluss (EU) 2017/935 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/42) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Im Beschluss (EU) 2018/546 der Europäischen Zentralbank (EZB/2018/10) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Im Beschluss (EU) 2017/934 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/41) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Im Beschluss (EU) 2019/1376 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/23) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Die Bewertung der Rückkehr zu weniger anspruchsvollen Ansätzen erfolgt gemäß Artikel 149 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und den von der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.