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Im Beschluss (EU) 2018/546 der Europäischen Zentralbank (EZB/2018/10) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von Eigenmittelbeschlüssen auf die Leiter von Arbeitseinheiten der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt. Die bei der Anwendung des genannten Beschlusses gewonnene Erfahrung hat gezeigt, dass einige Klarstellungen und technische Änderungen erforderlich sind, insbesondere aus Gründen der einheitlichen und zuverlässigen Anwendung dieser Kriterien.
Im Beschluss (EU) 2019/322 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/4) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von im…
Im Beschluss (EU) 2017/935 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/42) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Im Beschluss (EU) 2017/934 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/41) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Im Beschluss (EU) 2019/1376 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/23) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Im Beschluss (EU) 2018/547 der Europäischen Zentralbank (EZB/2018/11) werden die Leiter von Arbeitseinheiten bestimmt, die delegierte Beschlüsse gemäß Artikel 2…
Im Beschluss (EU) 2019/323 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/5) werden die Leiter von Arbeitseinheiten bestimmt, die delegierte Beschlüsse gemäß dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.