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Die EZB hat als zuständige Behörde jedes Jahr eine erhebliche Anzahl von internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden Beschlüssen zu erlassen. Zur Erleichterung des Entscheidungsprozesses ist ein Ermächtigungsbeschluss zum Erlass solcher Beschlüsse erforderlich. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bestätigt, dass die Übertragung von Befugnissen notwendig ist, um eine Institution in die Lage zu versetzen, eine beträchtliche Anzahl von Entscheidungen zu treffen und somit ihre Aufgabe zu erfüllen. Ebenso hat der Gerichtshof die Notwendigkeit der Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Entscheidungsorgane als einen jedem institutionellen System innewohnenden Grundsatz anerkannt .
Die EZB hat als zuständige Behörde jedes Jahr eine erhebliche Anzahl von Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter…
Zur Erleichterung der Beschlussfassung ist ein Ermächtigungsbeschluss zum Erlass solcher Beschlüsse erforderlich. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die…
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann angesichts der beträchtlichen Anzahl von Entscheidungen, die ein Organ zu treffen hat, eine…
Um den Entscheidungsfindungsprozess in Bezug auf die Übermittlung vertraulicher statistischer Daten an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss zu erleichtern,…
Zur Bewältigung der erheblichen Anzahl der durch die Europäische Zentralbank (EZB) in Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben zu erlassenden Beschlüsse wurde ein…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 hat die EZB zum Zweck der Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben sämtliche in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.