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Die EZB hat als zuständige Behörde jedes Jahr eine erhebliche Zahl von Beschlüssen zu erlassen, mit denen bedeutenden Unternehmen die vorherige Erlaubnis erteilt wird, wesentliche Änderungen des Anwendungsbereichs eines Ratingsystems oder eines Ratingsystems zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko vorzunehmen. Zur Erleichterung des Entscheidungsprozesses ist ein Ermächtigungsbeschluss zum Erlass solcher Beschlüsse erforderlich. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bestätigt, dass die Übertragung von Befugnissen notwendig ist, um ein Organ in die Lage zu versetzen, eine beträchtliche Anzahl von Entscheidungen zu treffen und somit seine Aufgaben zu erfüllen. Ebenso hat der Gerichtshof die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit des Entscheidungsorgans als eine jedem institutionellen System innewohnende Notwendigkeit anerkannt .
Die EZB hat als zuständige Behörde jedes Jahr eine erhebliche Anzahl von internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden Beschlüssen zu erlassen. Zur…
In diesem Zusammenhang hat die EZB jedes Jahr eine beträchtliche Anzahl von gemeinsamen Entscheidungen über Gruppensanierungspläne zu treffen. Zur Erleichterung…
Die EZB hat als zuständige Behörde jedes Jahr eine erhebliche Anzahl von Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter…
Um den Entscheidungsprozess zu erleichtern und der EZB zu ermöglichen, effizient auf Änderungen bei der Situation beaufsichtigter Unternehmen zu reagieren, die…
Zur Erleichterung der Beschlussfassung ist ein Ermächtigungsbeschluss zum Erlass solcher Beschlüsse erforderlich. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die…
Zur Erleichterung der Beschlussfassung ist ein Ermächtigungsbeschluss zum Erlass von Beschlüssen zu Verschmelzungen, Spaltungen oder dem Erwerb wesentlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.