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Gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses C(2020) 8905 final besteht das Auswahlgremium aus vier Mitgliedern, wobei eines von der Kommission, eines vom Rat, eines von den Mitgliedstaaten und eines vom Europäischen Parlament ernannt wird.
Die Auswahlkommission besteht aus drei Beamtinnen oder Beamten des höheren technischen oder nichttechnischen Dienstes, von denen eine oder einer die oder der…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 234/2008/EG werden zwölf Mitglieder nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates von der Kommission…
Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 sieht vor, dass der Ausschuss aus sechs Mitgliedern besteht, wobei das Europäische Parlament, der…
Im Januar 2021 veröffentlichte die Kommission einen offenen Aufruf zur Kandidatur für das von der Kommission zu ernennende Mitglied des Auswahlgremiums . Das…
Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 95/320/EG sieht vor, dass der Ausschuss aus höchstens 21 Mitgliedern besteht, die aus den Reihen der von den Mitgliedstaaten…
Artikel 6 und 10 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG sehen vor, dass eine Auswahljury sowie eine Überwachungs- und Beratungsjury eingerichtet werden und dass jeder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.