Art. 4 Abs. 1 Buchst. a 32008D0234BESCHLUSS Nr. 234/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Einsetzung des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik und zur Aufhebung des Beschlusses 91/116/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
zwölf Mitglieder werden nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates von der Kommission ernannt. Sie sind in ihrem Handeln unabhängig. Im Hinblick…
Erwägungsgrund 1 32007D0324BESCHLUSS DES RATES vom 7. Mai 2007 über die praktischen und verfahrenstechnischen Modalitäten für die Ernennung von zwei Mitgliedern der Auswahljury sowie der Überwachungs- und Beratungsjury im Rahmen der Gemeinschaftsaktion „Kulturhauptstadt Europas“ durch den Rat (2007/324/EG)
Artikel 6 und 10 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG sehen vor, dass eine Auswahljury sowie eine Überwachungs- und Beratungsjury eingerichtet werden und dass jeder…
Art. 4 Abs. 3 32009D0705BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. September 2009 zur Einsetzung einer Europäischen beratenden Verbrauchergruppe (2009/705/EG)
Die Kommission ernennt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied pro Mitgliedstaat im Einklang mit den folgenden Kriterien:
Art. 3 Abs. 3 32008D0235BESCHLUSS Nr. 235/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Einsetzung eines Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Rat wählt nach Anhörung der Kommission den Vorsitzenden des Beratungsgremiums aus, dessen Ernennung vom Parlament genehmigt wird. Der Vorsitzende darf zu…
Erwägungsgrund 1 32009D0985BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2009 zur Ernennung der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen für eine neue Amtszeit (2009/985/EU)
Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 95/320/EG sieht vor, dass der Ausschuss aus höchstens 21 Mitgliedern besteht, die aus den Reihen der von den Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 1 32009D0386BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Mai 2009 zur Bestellung der Mitglieder der Prüfgruppe, die mit der Entscheidung 2006/505/EG vom 15. Mai 2006 zur Einsetzung einer Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen zur Beratung der Kommission hinsichtlich der Objektivität und Neutralität der von der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) abgegebenen Stellungnahmen eingesetzt wurde (2009/386/EG)
Gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2006/505/EG der Kommission setzt sich die Gruppe aus höchstens sieben Mitgliedern zusammen; die Kommission beruft als…