Beschluss (EU) 2021/1733 des Rates vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 30 mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik und des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, die dem EWR-Abkommen als Anhänge beigefügt sind, zu vertretenden Standpunkt (Binnenmarktprogramm) (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschließen, unter anderem Protokoll 30 mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (im Folgenden „Protokoll 30“) und Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (im Folgenden „Protokoll 31“), die dem EWR-Abkommen als Anhänge beigefügt sind, zu ändern.
Erwägungsgrund 2 32021D1733
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