Beschluss (EU) 2021/1733 des Rates vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 30 mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik und des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, die dem EWR-Abkommen als Anhänge beigefügt sind, zu vertretenden Standpunkt (Binnenmarktprogramm) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32021D1733
Erwägungsgrund 3 32021D1733Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen