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Die Generalversammlung wird zudem eine Stellungnahme der UNECE über die jüngsten Entwicklungen der Initiative zum einheitlichen Eisenbahnrecht prüfen und annehmen. Insbesondere kann die Generalversammlung ihre Unterstützung für die Schaffung und Annahme eines zum COTIF nicht im Widerspruch stehenden Schnittstellenrechts zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Eisenbahngüterverkehrs zwischen Europa und Asien zum Ausdruck bringen. Dieser Standpunkt würde an die UNECE-Arbeitsgruppe „Eisenbahnverkehr“, die das dafür zuständige ständige Gremium ist, auf ihrer 74. Tagung im November 2021 weitergetragen werden, damit diese über die nächsten Schritte der Initiative zum einheitlichen Eisenbahnrecht entscheiden kann.
Auf dieser Tagung wird die Generalversammlung zudem voraussichtlich die Ansichten der OTIF über die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen…
die 15. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (Intergovernmental Organisation for International…
Die nach Artikel 13 § 1 Buchstabe a des COTIF-Übereinkommens eingerichtete Generalversammlung (im Folgenden „Generalversammlung“) soll auf ihrer 12. Tagung, die…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 12. Generalversammlung im Rahmen des COTIF-Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr…
Die Generalversammlung der OTIF wurde gemäß Artikel 13 § 1 Buchstabe a des COTIF-Übereinkommens eingerichtet (im Folgenden „Generalversammlung“). Auf ihrer 13.…
Bei der Stärkung der Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollte das bereits bestehende internationale Regelwerk in Anhang A – Einheitliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.