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Im Einklang mit Anhang III des Beschlusses 2013/103/EU des Rates erstreckt sich die Vorbereitung der OTIF-Sitzungen auf die Koordinierung vor Ort. Geringfügige Änderungen dieses Standpunkts der Union können während der Koordinierung vor Ort vereinbart werden, ohne dass ein weiterer Beschluss des Rates erforderlich ist, insbesondere um auf Vorschläge und Entwicklungen reagieren zu können, denen zum Zeitpunkt dieses Beschlusses nicht Rechnung getragen wurde —
Der im Namen der Union auf der 15. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu vertretende…
Geringfügige Änderungen der in den Artikeln 1, 2 und 3 genannten Standpunkte können von den Vertretern der Union im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten in…
Die Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, können nach entsprechenden Koordinierungssitzungen und ohne einen weiteren Beschluss des Rates zur Festlegung…
Es ist angezeigt, den im Namen der Union auf der 13. Tagung der OTIF-Generalversammlung zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die vorgesehenen Änderungen…
Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen stehen mit den Rechtsvorschriften und strategischen Zielen der Union im Einklang und sollten daher von der Union…
Angesichts der Notwendigkeit einer geschlossenen völkerrechtlichen Vertretung der Union und ihrer Mitgliedstaaten in Einklang mit dem Vertrag über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.