Erwägungsgrund 6 32015D1158BESCHLUSS (EU) 2015/1158 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Diese Änderungen sollten im Namen der Europäischen Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 7 32016D0547BESCHLUSS (EU) 2016/547 DER KOMMISSION vom 7. April 2016 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Diese Änderungen sollten im Namen der Europäischen Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 6 32017D0011BESCHLUSS (EU) 2017/11 DER KOMMISSION vom 5. Januar 2017 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Diese Änderungen sollten im Namen der Europäischen Union angenommen werden.
Erwägungsgrund 5 32017D1373BESCHLUSS (EU) 2017/1373 DER KOMMISSION vom 24. Juli 2017 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — einer Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien
Die Änderung des Protokolls sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32018D0393BESCHLUSS (EU) 2018/393 DER KOMMISSION vom 12. März 2018 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
Diese Änderungen sollten im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 9 32016D1790Die Änderungen des Übereinkommens sollten im Namen der Union genehmigt werden.