Erwägungsgrund 1 32021D0176
Das Übereinkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen von Bonn“) wurde mit dem Beschluss 84/358/EWG des Rates von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geschlossen und ist am 1. September 1989 in Kraft getreten. Das Übereinkommen von Bonn wurde 1989 geändert. Diese Änderungen wurden mit dem Beschluss 93/540/EWG des Rates genehmigt und traten am 1. April 1994 in Kraft.