Art. 15 Buchst. d 32021D1764Allgemeine Grundsätze
Unterstützung der Anstrengungen der ÜLG, als regionale Schaltstellen und Kompetenzzentren zu fungieren.
Art. 30 Buchst. f 32021D1764IKT-Dienste
allgemeine und berufliche Bildung, vor allem für junge Menschen.
Art. 26 Abs. 2 32021D1764Allgemeine Ziele
Die in Absatz 1 genannte Zusammenarbeit kann Folgendes umfassen:
Art. 18 Buchst. c 32021R0947VERORDNUNG (EU) 2021/947 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Förderung einer verstärkten Partnerschaft zwischen den Gesellschaften der Union und der Partnerländer, unter anderem durch direkte Kontakte zwischen den…
Art. 37 Abs. 2 32021D1764Kultureller Austausch und Dialog
Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit sind die Union und die ÜLG bestrebt, den beiderseitigen kulturellen Austausch durch Folgendes zu stimulieren: