Erwägungsgrund 18 32021R0947
Die Kommission sollte dafür sorgen, dass es klare Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen gibt, damit bei der Ausführung des Haushaltsplans der Union echte Rechenschaftspflicht und Transparenz bestehen und eine wirksame Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des Instruments sichergestellt ist. Soweit möglich und angebracht sollten die Ergebnisse des auswärtigen Handelns der Union auf der Grundlage vorab festgelegter, transparenter, länderspezifischer und messbarer Indikatoren überwacht und evaluiert werden, die an die Besonderheiten und Ziele des Instruments angepasst sind und vorzugsweise auf dem Ergebnisrahmen des Partnerlandes beruhen sollten.