Erwägungsgrund 26 32021D1764
Die Union und die ÜLG erkennen die besondere Bedeutung der allgemeinen und der beruflichen Bildung als wichtige Voraussetzungen für nachhaltige Entwicklung in den ÜLG an.
Die Union und die ÜLG erkennen die besondere Bedeutung der allgemeinen und der beruflichen Bildung als wichtige Voraussetzungen für nachhaltige Entwicklung in den ÜLG an.