Art. 48 32021R0947VERORDNUNG (EU) 2021/947 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung wird im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU, insbesondere dessen Artikel 9, angewandt.
Art. 20 32015R0322VERORDNUNG (EU) 2015/322 DES RATES vom 2. März 2015 über die Durchführung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds
Diese Verordnung wird im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU angewandt.
Art. 20 32007R0617Diese Verordnung wird im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU des Rates angewandt. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar…
Art. 3 32013D0759BESCHLUSS DES RATES vom 12. Dezember 2013 über Übergangsmaßnahmen für die Verwaltung des EEF vom 1. Januar 2014 bis zum Inkrafttreten des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (2013/759/EU)
Dieser Beschluss wird im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU angewandt.
Erwägungsgrund 55 32026R0467VERORDNUNG (EU) 2026/467 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2026 zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027
Die Kommission sollte dem Beschluss 2010/427/EU des Rates und gegebenenfalls der Rolle des Europäischen Auswärtigen Dienstes gebührend Rechnung tragen.