Gesetze
Gesetz wird geladen …
Viele ÜLG sind Nachbarn von Regionen in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 AEUV, von Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und anderen Drittländern oder -gebieten mit demselben Bedarf — von der Anpassung an den Klimawandel und der Eindämmung seiner Folgen über die Erhaltung der biologischen Vielfalt bis hin zu meeresbezogenen Fragen, wirtschaftlicher Diversifizierung und der Verringerung des Katastrophenrisikos.
Die Assoziation zielt auf die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den ÜLG und anderen Partnern in den in Teil II und Teil III genannten Bereichen der…
Im Hinblick auf die besondere Situation der Gebiete in äußerster Randlage der Union müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen erlassen werden, unter…
Die regionale Zusammenarbeit der AKP-Staaten, der ÜLG und der Unionsgebiete in äußerster Randlage sollte weiter gefördert werden. Gemäß Artikel 10 Absatz 1 des…
Den Regionen in äußerster Randlage sollten spezifische Maßnahmen und zusätzliche Finanzmittel zugutekommen, um ihre strukturelle soziale und wirtschaftliche…
Für die Zwecke der Absätze 1 und 2 gelten auch über Seegrenzen verbundene Länder als an einen Mitgliedstaat – einschließlich seiner Gebiete in äußerster…
Den Gebieten in äußerster Randlage sollten spezifische Maßnahmen und zusätzliche Finanzmittel zugutekommen, um ihre strukturbedingte soziale und wirtschaftliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.