Erwägungsgrund 7 32021D1764
Der Rat kam im Jahr 2003 überein, dass die künftigen Beziehungen der Union zu Grönland nach 2006 auf eine umfassende Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung gegründet werden sollten, die auch ein spezielles Fischereiabkommen umfassen würde, das gemäß den allgemeinen Regeln und Grundsätzen für derartige Abkommen auszuhandeln wäre.