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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von Artikel 10 Absatz 6 und Artikel 16 Absatz 8 des Anhangs II, Artikel 2 des Anhangs III und der Artikel 5 und 6 des Anhangs IV dieses Beschlusses sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieses Beschlusses sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieses Beschlusses sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung von Anhang V, der im Anhang dieser Verordnung enthalten ist, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieses Beschlusses sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung des vorliegenden Beschlusses sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden.…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieses Beschlusses sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.