Erwägungsgrund 5 32021D1764
Um die Zahl der Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln zu verringern und deren Leistung zu straffen, sollten die Beziehungen zu den ÜLG, einschließlich Grönlands, neu geordnet und dazu der Beschluss 2013/755/EU und der Beschluss 2014/137/EU durch einen einzigen Beschluss ersetzt werden.