Erwägungsgrund 1 32021D1790
In Übereinstimmung mit dem Beschluss (EU) 2020/608 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (im Folgenden „Abkommen“) am 25. Juni 2020 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.