Beschluss (EU) 2021/1790 des Rates vom 5. Oktober 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32021D1790
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