Erwägungsgrund 2 32019D0792
Es hat sich gezeigt, dass es effizienter und kostengünstiger ist, wenn individuelle Ansprüche von einer einzigen spezialisierten Stelle verwaltet werden. Dies ermöglicht die einheitliche Anwendung des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Statut“) und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (im Folgenden „Beschäftigungsbedingungen“) in den Organen und somit die Gewährleistung der Gleichbehandlung der und eine verstärkte Rechtssicherheit für die Beamten und Bediensteten der Union. Auch ermöglicht es eine weitere Vereinfachung der Verwaltung und eine engere interinstitutionelle Zusammenarbeit.