Erwägungsgrund 3 32021D1843
Auf seiner 59. Tagung am 26. November 2021 soll der Internationale Zuckerrat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren, bis zum 31. Dezember 2023, beschließen.
Auf seiner 59. Tagung am 26. November 2021 soll der Internationale Zuckerrat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren, bis zum 31. Dezember 2023, beschließen.