Erwägungsgrund 4 32021D1843
Es ist zweckmäßig, den von der Union im Internationalen Zuckerrat während seiner 59. Tagung zu vertretenden Standpunkt festzulegen. Eine weitere Verlängerung des Übereinkommens liegt im Interesse der Union —
Es ist zweckmäßig, den von der Union im Internationalen Zuckerrat während seiner 59. Tagung zu vertretenden Standpunkt festzulegen. Eine weitere Verlängerung des Übereinkommens liegt im Interesse der Union —