Erwägungsgrund 1 32021D1856
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 17. Juli 1995 unterzeichnet und ist am 1. März 1998 in Kraft getreten.