Beschluss (EU) 2021/1856 des Rates vom 18. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Verlängerung der Gültigkeit der strategischen Prioritäten EU-Tunesien bis zur Annahme neuer aktualisierter strategischer Prioritäten durch den Assoziationsrat zu vertreten ist
Nach Artikel 80 des ist der Assoziationsrat befugt, Beschlüsse zur Erreichung der Ziele des Abkommens zu fassen.
Erwägungsgrund 4 32021D1856
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