Erwägungsgrund 1 32021D1897
Am 12. Dezember 2006 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine über ein Abkommen über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum. Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde das Abkommen über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (im Folgenden „Abkommen“) am 28. November 2013 paraphiert.