Beschluss (EU) 2021/1897 des Rates vom 28. Juni 2021 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32021D1897
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