Erwägungsgrund 5 32021D1919
Es ist angezeigt, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses im schriftlichen Verfahren zu einer Überprüfung der CFSU durch die Teilnehmer festzulegen, da der Beschluss der Teilnehmer gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 für die Union verbindlich und geeignet ist, den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich zu beeinflussen —