Beschluss (EU) 2021/1920 des Rates vom 28. Juni 2021 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Katar andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32021D1920
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