Erwägungsgrund 4 32021D1987Der Kooperationsrat sollte eine Empfehlung zur Verlängerung des Durchführungszeitraums für die Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan bis 2024 im…
Erwägungsgrund 5 32021D1987Es ist zweckmäßig, den im Kooperationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verlängerung des Durchführungszeitraums für die…
Art. 1 32017D1790BESCHLUSS (EU) 2017/1790 DES RATES vom 25. September 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme der EU-Armenien Partnerschaftsprioritäten zu vertretenden Standpunkt
Der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 3 32018D1552BESCHLUSS (EU) 2018/1552 DES RATES vom 28. September 2018 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan zu vertretenden Standpunkt
Der Kooperationsrat verabschiedet die Empfehlung zu den EU-Aserbaidschan Partnerschaftsprioritäten im schriftlichen Verfahren.
Erwägungsgrund 3 32021D1987Der Kooperationsrat hat auf seiner Tagung vom 28. September 2018 die Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan für den Zeitraum 2018-2020 angenommen.