Erwägungsgrund 4 32018D1552BESCHLUSS (EU) 2018/1552 DES RATES vom 28. September 2018 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Kooperationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan festzulegen —
Art. 1 32021D1987Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren…
Erwägungsgrund 4 32021D1987Der Kooperationsrat sollte eine Empfehlung zur Verlängerung des Durchführungszeitraums für die Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan bis 2024 im…
Art. 1 32018D1552BESCHLUSS (EU) 2018/1552 DES RATES vom 28. September 2018 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren…
Erwägungsgrund 5 32015D2289BESCHLUSS (EU) 2015/2289 DES RATES vom 3. Dezember 2015 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem — durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Cabo Verde zur Erleichterung der Erteilung von Visa für Bürger der Republik Cabo Verde und der Europäischen Union eingesetzten — Gemischten Ausschusses bei der Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung des Abkommens zu vertreten ist
Es ist daher zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die…
Erwägungsgrund 5 32022D0935BESCHLUSS (EU) 2022/935 DES RATES vom 13. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027 zu vertretenden Standpunkt
Da die Empfehlung zu den Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten 2021-2027 Rechtswirkungen für die Union haben werden, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im…