Erwägungsgrund 5 32021D1987
Es ist zweckmäßig, den im Kooperationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verlängerung des Durchführungszeitraums für die Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan festzulegen —
Es ist zweckmäßig, den im Kooperationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verlängerung des Durchführungszeitraums für die Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan festzulegen —