Art. 1 32018D1552Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren…
Erwägungsgrund 4 32018D0311BESCHLUSS (EU) 2018/311 DES RATES vom 27. Februar 2018 zur Festlegung des im Namen der Union im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung eingesetzten Gemischten Ausschuss zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung jenes Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung…
Erwägungsgrund 4 32016D1780BESCHLUSS (EU) 2016/1780 DES RATES vom 29. September 2016 zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschuss zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung…
Erwägungsgrund 4 32017D1947BESCHLUSS (EU) 2017/1947 DES RATES vom 23. Oktober 2017 zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschuss zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung…
Erwägungsgrund 5 32017D1790BESCHLUSS (EU) 2017/1790 DES RATES vom 25. September 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme der EU-Armenien Partnerschaftsprioritäten zu vertretenden Standpunkt
Der von der Union im Kooperationsrat zu vertretende Standpunkt zur Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Armenien muss vom Rat angenommen werden —
Erwägungsgrund 4 32012D0775BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Kooperationsausschuss, der im Rahmen des Abkommens über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/775/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Kooperationsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zu im Hinblick auf Vorschriften für die Koordinierung der Systeme…