Erwägungsgrund 2 32021D1990
Der Europäische Rat hat am 21. und 22. Oktober 2021 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er erklärt, dass er Versuche von Drittstaaten, Migranten für politische Zwecke zu instrumentalisieren, keinesfalls hinnehmen wird, jegliche hybride Angriffe an den Grenzen der EU verurteilt und bekräftigt, dass er entsprechend reagieren wird. Er hat unterstrichen, dass die EU weiterhin gegen den laufenden hybriden Angriff seitens des belarussischen Regimes vorgehen wird, auch indem sie im Einklang mit ihrem schrittweisen Ansatz so schnell wie möglich weitere restriktive Maßnahmen gegen Personen und Rechtsträger annimmt.