Erwägungsgrund 2 32021D1991
Aufgrund eines Ersuchens des UNVIM hat der Rat am 12. Oktober 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1465 angenommen und die EU-Maßnahmen zur Unterstützung des UNVIM um zwölf Monate verlängert.
Aufgrund eines Ersuchens des UNVIM hat der Rat am 12. Oktober 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1465 angenommen und die EU-Maßnahmen zur Unterstützung des UNVIM um zwölf Monate verlängert.