Erwägungsgrund 4 32021D1991
Der UNVIM hat die Union um weitere Unterstützung für ein Jahr ersucht, nämlich um die Verlängerung des Zeitraums, in dem der gemäß dem Beschluss (GASP) 2020/1465 gewährte Beitrag verwendet werden kann, bis zum 28. Februar 2022, und um einen zusätzlichen Beitrag für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 30. September 2022.