Erwägungsgrund 4 32021D2025
Es ist zweckmäßig, den im Rat der Mitglieder im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vom Rat der Mitglieder anzunehmende Änderungsbeschluss für die Union im internationalen Handel mit den anderen Mitgliedern des Internationalen Olivenrats Rechtswirkung haben wird und geeignet sein wird, den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union, insbesondere derjenigen über Vermarktungsnormen für Olivenöl, die von der Kommission gemäß Artikel 75 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurden, maßgeblich zu beeinflussen.