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Am 8. Juli 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/97 genannten Projekte zuständig ist, beantragt, den Durchführungszeitraum dieses Beschlusses kostenneutral um zwölf Monate zu verlängern. Diese Verlängerung ermöglicht es dem UNODA, mehrere der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/97 genannten Projekte durchzuführen, deren Durchführung sich durch die COVID-19-Pandemie verzögert hat.
Am 19. März 2020 hat das UNODA, das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/809 genannten Projekte zuständig ist, um eine…
Am 26. März 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen (VN) für Abrüstungsfragen (United Nations Office for Disarmament Affairs, UNODA), das für die technische…
Am 15. Februar 2022 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (United Nations Office for Disarmament Affairs, UNODA), das für die technische…
Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen hat angesichts der Verzögerungen bei der Durchführung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP)…
Der Durchführungspartner, das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung, hat angesichts der aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetretenen…
Der Durchführungspartner, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, das im Namen der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.