Art. 2 32021D2054BESCHLUSS (EU) 2021/2054 DER KOMMISSION vom 8. November 2021 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Sektor Telekommunikationsdienste und Informations- und Kommunikationstechnologiedienste (IKT-Dienste) für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 25. März 2022.
Art. 2 32022D0548BESCHLUSS (EU) 2022/548 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Frankreichs EGF/2021/007 FR/Selecta
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 24. März 2022.
Art. 2 32022D0359BESCHLUSS (EU) 2022/359 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer infolge eines Antrags Frankreichs — EGF/2021/005 FR/Airbus
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 16. Februar 2022.
Art. 2 32022D0119BESCHLUSS (EU) 2022/119 DER KOMMISSION vom 26. Januar 2022 zur Aufhebung des Beschlusses 2004/613/EG über die Einsetzung einer Beratenden Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 15. Juli 2022.
Art. 2 32021D2320BESCHLUSS (EU, Euratom) 2021/2320 DES RATES vom 22. Dezember 2021 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2022.
Art. 2 32022D1163BESCHLUSS (EU) 2022/1163 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juni 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Griechenlands (EGF/2021/008 EL/Attica electrical equipment manufacturing)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 23. Juni 2022.