Erwägungsgrund 5 32021D2073
Am 10. Dezember 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1943 angenommen, der eine kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2017/2303 um zwölf Monate vorsah.
Am 10. Dezember 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1943 angenommen, der eine kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2017/2303 um zwölf Monate vorsah.