Erwägungsgrund 6 32021D2073
Am 9. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/2112, der eine weitere kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2017/2303 um zwölf Monate vorsah.
Am 9. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/2112, der eine weitere kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2017/2303 um zwölf Monate vorsah.