Erwägungsgrund 4 32021D1897BESCHLUSS (EU) 2021/1897 DES RATES vom 28. Juni 2021 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union
Es ist angezeigt, das Verfahren festzulegen, das in Bezug auf den Standpunkt, der von der Union zu Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 15…
Erwägungsgrund 4 32014D0790BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (2014/790/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhang II des Abkommens festzulegen.
Art. 3 32020D0952BESCHLUSS (EU) 2020/952 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits
Der Standpunkt, der im Namen der Union zu Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 27 Absatz 6 Buchstabe a des Abkommens im Hinblick auf die…
Art. 4 32021D2102Die Kommission wird ermächtigt, nach rechtzeitiger Konsultation des Rates oder — je nach Entscheidung des Rates — seiner Vorbereitungsgremien den Standpunkt…
Erwägungsgrund 4 32020D1492BESCHLUSS (EU) 2020/1492 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme gemeinsamer Verfahrensvorschriften zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Da die gemeinsamen Verfahrensvorschriften für die Union verbindlich sein werden, ist es angezeigt, den im Namen der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu…
Erwägungsgrund 7 32022D1660BESCHLUSS (EU) 2022/1660 DES RATES vom 20. September 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge III und IV des Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Änderung der Anhänge III und IV des Abkommens festzulegen, da…