Art. 3 32020D0272BESCHLUSS (EU) 2020/272 DES RATES vom 20. Februar 2020 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2020-2026)
Das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll werden ab dem Datum der Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für ihr Inkrafttreten erforderlichen…
Art. 3 32021D0793BESCHLUSS (EU) 2021/793 DES RATES vom 26. März 2021 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie des zugehörigen Durchführungsprotokolls
Das partnerschaftliche Abkommen wird gemäß seinem Artikel 15 ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen…
Art. 3 32019D1332BESCHLUSS (EU) 2019/1332 DES RATES vom 25. Juni 2019 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia und des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Abkommens
Gemäß Artikel 14 des partnerschaftlichen Abkommens wird das partnerschaftliche Abkommen ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für sein…
Erwägungsgrund 8 32021D2123Das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll sollten bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden.
Art. 3 32015D2312BESCHLUSS (EU) 2015/2312 DES RATES vom 30. November 2015 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Das Abkommen und das Protokoll werden ab dem Datum ihrer Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für ihren Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen…